+49 (0)69 - 60 60 86 - 20 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Michael Ernst

Informatives

Michael Ernst

Informatives

Aufgabengebiet des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Handwerkskammer

  • Aufgabengebiet des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Handwerkskammer - Michael Ernst
    Erstattungen von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern. In der Regel ist mithilfe des Sachverständigen festzustellen, ob eine unter den Parteien strittige Handwerkerleistung mangelfrei ist oder ob sie einen Mangel aufweist.
  • Aufgabengebiet des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Handwerkskammer - Michael Ernst

    Begutachtung einer Handwerkerarbeit mit dem Ziel festzustellen, ob sie dem Vertrag entspricht oder davon abweicht, gegebenenfalls in welchen einzelnen Punkten

    • Sofern eine Abweichung vorliegt, ist zu prüfen, ob sie innerhalb der Toleranzen liegt oder ob es sich hierbei um einen Mangel handelt?
    • Sofern ein Mangel vorliegt, ist festzustellen, auf welchem Weg bzw. mit welchem Aufwand sich der Mangel beheben lässt?
    • Sofern der Mangel nicht mit vertretbarem Aufwand zu beseitigen ist, ist zu prüfen, wie hoch der Minderwert ist, um sodann die Höhe der fehlerhaft bleibenden Arbeit anzusetzen.
  • Aufgabengebiet des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Handwerkskammer - Michael Ernst
    Feststellung der Ursache eines Mangels oder Schadens.
  • Aufgabengebiet des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Handwerkskammer - Michael Ernst
    Sofern keine Preisvereinbarung getroffen wurde, Überprüfung der Handwerkerrechnung, inwieweit sich die Preise im ortsüblichen Rahmen bewegen, oder gegebenenfalls, oder eventuell die Grenze als überhöht einzustufen ist.
  • Aufgabengebiet des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Handwerkskammer - Michael Ernst
    Mitwirkung bei der Abnahme einer Handwerkerleistung.
  • Aufgabengebiet des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Handwerkskammer - Michael Ernst
    Beratungstätigkeit für Verbraucher in nichtstrittigen Fällen (z.B. über Vorteile, Nachteile, Eigenschaften).
  • Aufgabengebiet des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Handwerkskammer - Michael Ernst
    Vermittlung und Schlichtung in Streitfällen, falls im außergerichtlichen Streit beide Seiten darum bemüht sind, den Streit aktiv zu beenden.
  • Aufgabengebiet des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Handwerkskammer - Michael Ernst
    Erstellung von Gerichtsgutachten, Privatgutachten, Schiedsgutachten.

Gerichtsgutachten

Für die fachliche Beurteilung von technischen Sachverhalten werden bei Gericht oft öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige eingeschaltet ...

Privatgutachten

Ein Gutachten, das nicht vom Gericht beauftragt wurde, sondern von einem privaten Auftraggeber, bezeichnet man als Privatgutachten ...

Schiedsgutachten

Schiedsgutachten ist ein verbindliches Gutachten, dessen Ergebnis für beide Parteien verbindlich ist ...

Sie möchten sich informieren oder Kontakt mit mir aufnehmen?
Ich bin gerne für Sie da!

Kontakt

Kosten und Haftung des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

Kosten eines Gutachten durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

Für die Sachverständigentätigkeit gibt es bis auf wenige Ausnahmen wie z.B. die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure oder das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz JVEG für die Tätigkeit bei Gericht keine Gebührenordnung. Aus diesem Grund sollte vor Auftragserteilung bei einer außergerichtlichen Beauftragung das Honorar ausgehandelt werden. Der Stundensatz hängt in der Regel vom Sachgebiet und Schwierigkeitsgrad des Gutachtens ab. Nebenkosten und Mehrwertsteuer werden gesondert aufgeführt.

Bei der Beauftragung durch Gerichte beträgt der Stundensatz zwischen 50,00 € und 95,00 €. Der genaue Stundensatz richtet sich nach dem Sachgebiet gemäß Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG). Gemäß der Anlage 1 des JVEG fällt das Sachgebiet Kraftfahrzeugschäden und Bewertung in die Honorargruppe 6. Die Honorargruppe 6 wird mit einem Betrag von 75,00 € (je Stunde zzgl. der gesetzlichen MwSt.) vergütet.

Haftung des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

Auch ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist nicht immer fehlerfrei. Für Fehler in seinem Gutachten muss er einstehen. Bei einem privaten Auftrag muss er Fehler in seinem Gutachten nachbessern oder einer Honorarkürzung zustimmen. Sofern er einen Mangel im Gutachten schuldhaft verursacht hat, haftet er auch für Folgeschäden, die aus der Verwendung des Gutachtens entstehen. Unter dem Begriff "schuldhaft" ist zu verstehen, dass der Sachverständige nicht die notwendige Sorgfalt an den Tag gelegt hat. Die Haftung ist von dem Inhalt eines Gutachtenauftrages bzw. der schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Sachverständigen und dem Auftraggeber abhängig. Der Sachverständige hat in der Regel für solche Fälle eine Haftpflichtversicherung vorzuhalten.

Bei einem Gerichtsauftrag gelten andere Haftungsregeln, die in § 839a BGB gesetzlich geregelt sind. Der Sachverständige muss hierbei Schadenersatz leisten, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig ein fehlerhaftes Gutachten erstattet hat, auf dem eine fehlerhafte gerichtliche Entscheidung beruht.

Sie möchten mit mir in Kontakt treten?

Schreiben Sie mir gleich eine Nachricht oder rufen mich an!
Michael Ernst öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk

Kontakt

  • Michael Ernst
    Westerbachstraße 134
    65936 Frankfurt am Main
  • Tel: +49 (0)69 - 60 60 86 - 20
  • E-Mail: michael.ernst(at)svs-gutachten.de
© 2019 Michael Ernst webdesign by Drela GmbH